14/07/2026
Hoffen, dass nicht schlimmes passiert.
Der Württembergische Anglerverein e.V. ist der größte Anglerverein im Raum Stuttgart. Württembergischer Anglerverein e.V.
- der Anglerverein in Stuttgart
14/07/2026
Hoffen, dass nicht schlimmes passiert.
13/07/2026
Fischsterben sind zur Zeit wieder aktuell wie berichtet wird. In vielen Gewässern sind Hechte auf Grund der Hitze gestorben. Und die Angler bergen die toten Fische. Aber wieso? Weil es schon immer so war? Oder ist irgendwo rechtlich geklärt dass Angler tote Fische bergen müssen. Eine intensive Recherche in Baden-Württemberg ergibt keine Verpflichtung für Angler, tote Fische zu bergen. In anderen Bundesländern scheint es auch keine Regelung dazu zu geben. Wir gehen davon aus, es besteht dazu keine Pflicht und haben einige Argumente dazu aufgelistet. Herrenlose Tiere
Lebende Fische sind grundsätzlich herrenlose Tiere.
Erst durch den rechtmäßigen Fang werden sie angeeignet.
Ein toter Fisch ist ebenfalls nicht automatisch Eigentum des Fischereiberechtigten.
Allein daraus lässt sich deshalb keine Bergungspflicht ableiten.
Ordnungsrecht
Wenn tote Fische
• Geruchsbelästigungen,
• Gesundheitsgefahren,
• hygienische Probleme
verursachen,
liegt die Zuständigkeit häufig beim allgemeinen Polizeirecht bzw. Ordnungsrecht.
Dann handelt es sich nicht mehr um eine fischereirechtliche Frage.
Die Behörde kann gegenüber dem Verantwortlichen Maßnahmen anordnen.
Dann stellt sich allerdings sofort die nächste Frage:
Wer ist der Verantwortliche?
• Grundstückseigentümer?
• Gewässereigentümer?
• Fischereirechtsinhaber?
• Pächter?
Das ist keineswegs selbstverständlich.
Tierische Nebenprodukte
Verendete Fische sind grundsätzlich tierische Nebenprodukte und müssen ordnungsgemäß beseitigt werden. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz regelt aber vor allem wie die Entsorgung erfolgt und welche Behörden zuständig sind. Es beantwortet nicht die zivil- oder ordnungsrechtliche Vorfrage, wer die Kadaver überhaupt bergen muss.
Hat euer Verband dazu eine rechtsichere Aussage? Wir haben die Behörden angeschrieben und warten auf die Antworten Frag den Fisch
09/07/2026
Sauerstoffalarm im Neckar – Reicht das aus?
Die LUBW hat für den Neckar im Bereich Hofen die Alarmstufe des Sauerstoffreglements ausgelöst. Der Sauerstoffgehalt war auf kritische Werte abgesunken. An der Messstation Hofen wurde zeitweise sogar nur noch ein Stundenmittelwert von 2,2 mg/l gemessen – ein Bereich, in dem Fische bereits erheblich gefährdet sind.
Daraufhin wurden an den Flusskraftwerken Cannstatt und Hofen Maßnahmen angeordnet. Zunächst wurden die Wehre abgesenkt. Da dies nicht ausreichte, ordnete die LUBW zusätzlich eine Turbinenbelüftung an. Die Maßnahmen wurden anschließend um weitere 24 Stunden verlängert.
Aus Sicht des Württembergischen Anglervereins stellt sich jedoch die Frage, ob diese Maßnahmen in einer solchen Situation ausreichend sind.
Unserer Auffassung nach wäre es sinnvoll, in einer akuten Gefährdungslage möglichst die gesamte zufließende Wassermenge über die Wehre als Wasserfall abzugeben. Dadurch würde der Sauerstoffeintrag deutlich verbessert. Eine solche Maßnahme könnte zwar zeitweise die Schifffahrt einschränken und die Stromerzeugung unterbrechen – sie würde aber den Schutz der Fischbestände in den Mittelpunkt stellen.
Es stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage:
Welche Priorität hat in einer akuten Sauerstoffkrise der Schutz des Lebens im Fluss gegenüber wirtschaftlichen Interessen?
Die Alarmpläne werden abgearbeitet. Doch wenn trotz aller Maßnahmen weiterhin lebensbedrohlich niedrige Sauerstoffwerte auftreten, muss auch über weitergehende Maßnahmen gesprochen werden.
Bereits Ministerpräsident Hans Filbinger prägte den Satz:
„Nur die dummen Fische sterben.“
Ein Satz, der damals viel Kritik auslöste. Frag den Fisch – Informationen rund um Fisch, Fischerei und Fischereirecht.
08/07/2026
Der Landesfischereiverband Bayern übernimmt von Uniper die Verwaltung der Fischereirechte an den betreffenden Gewässern und damit auch die Aufgaben, die mit der Fischereirechtsinhaberschaft verbunden sind.
Für Uniper könnte das ein vorteilhafter Schritt sein. Künftige Anfragen zur Hege oder zum Zustand dieser Gewässer könnten mit dem Hinweis beantwortet werden, dass hierfür nun der Fischereirechtsinhaber – also der LFV Bayern – zuständig ist.
Ein möglicher Hintergrund könnte die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung sein, auslaufende Wasserkraftkonzessionen ab 2030 im Wege des sogenannten Heimfalls wieder an den Freistaat Bayern zu übernehmen. Sollte dies eintreten, hätte Uniper möglicherweise keine Wasserkraftanlagen mehr, wäre aber ohne eine Übertragung der Fischereirechte weiterhin mit den daraus entstehenden Verpflichtungen konfrontiert gewesen.
Aus Sicht von Uniper wäre das ein nachvollziehbarer Schritt.
Aber ist es auch ein guter Schritt für den LFV Bayern?
Mit den Fischereirechten erhält der Verband zwar mehr Einfluss auf die Verpachtung der Gewässer. Gleichzeitig übernimmt er jedoch auch die damit verbundenen Verpflichtungen. Entscheidend wird deshalb sein, ob die Einnahmen aus den Pachten langfristig ausreichen, um diese Aufgaben zu finanzieren.
Falls nicht, stellen sich einige Fragen:
* Müssen künftig höhere Mittel aus der Fischereiabgabe bereitgestellt werden?
* Werden die Mitgliedsvereine über höhere Verbandsbeiträge stärker belastet?
* Oder wird der Verband – wie andere Landesverbände – verstärkt selbst Erlaubnisscheine verkaufen? In Niedersachsen kostet eine Jahreskarte beispielsweise für Mitglieder rund 40 Euro und für Nichtmitglieder etwa 150 Euro.
Am Ende bleibt die Hoffnung, dass sich diese Entscheidung für den LFV Bayern langfristig als tragfähig erweist und nicht genau die Probleme entstehen, vor denen der ehemalige Fachberater für Fischerei in Oberbayern in *Fischer & Teichwirt* gewarnt hat.
Mich würde interessieren, wie andere Angler diese Entwicklung einschätzen. Ist die Übernahme der Fischereirechte eine Chance für die Fischerei – oder trägt der Verband damit künftig ein finanzielles und fischereiliches Risiko, dessen Ausmaß heute noch unterschätzt wird? Frag den Fisch – Informationen rund um Fisch, Fischerei und Fischereirecht.
04/07/2026
**Provokative Frage an die Runde:**
Wir Angler sind verpflichtet, bestimmte als invasiv eingestufte Fischarten nach dem Fang zu entnehmen und dürfen sie nicht zurücksetzen.
In Ordnung – sie gelten als invasiv.
Aber hat eigentlich schon einmal jemand untersucht, welchen Einfluss die Entnahme der von Anglern gefangenen Exemplare tatsächlich auf den Bestand hat?
Kann durch die vergleichsweise geringe Zahl der von Anglern entnommenen Fische ein Bestand überhaupt nachhaltig reduziert werden?
Werden invasive Arten dadurch tatsächlich weniger – oder kommen ständig so viele neue Tiere nach, dass unsere Entnahmen praktisch keine messbare Wirkung haben?
Wer einen solchen Fisch zurücksetzt, riskiert je nach Rechtslage Anzeige, Bußgeld, den Entzug des Fischereischeins oder sogar ein Angelverbot.
Deshalb meine Frage:
**Gibt es belastbare Untersuchungen, die den Erfolg dieser Entnahmepflicht belegen?**
Oder verlassen wir uns hier auf eine Maßnahme, deren tatsächliche Wirkung auf den Bestand nie wissenschaftlich nachgewiesen wurde?
Und zum Schluss eine bewusst provokative Frage:
**Wie viele Schwarzmeergrundeln müssten Angler fangen, damit der Bestand tatsächlich zusammenbricht oder der weitere Zuzug auf wenige oder gar keine Tiere sinkt?**
Ist die verpflichtende Entnahme sinnvoll, sinnlos oder am Ende sogar zwecklos?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen – und besonders auf Hinweise zu wissenschaftlichen Untersuchungen.
Unser Reel. Im Urlaub angeln kann einfach sein. In Deutschland ist dazu ein Fischereischein notwendig. Mit einem Kurs bei Frag den Fisch wird das einfach. https://www.wav-stuttgart.de/rechtliche-informationen
📌 Welche Gesetze gelten eigentlich für einen Fischereiverein?
Datenschutz, Vereinsrecht, Fischereirecht, Arbeitsschutz, Steuerrecht oder Versicherungen – schnell verliert man den Überblick.
Deshalb habe ich eine MindMap mit den wichtigsten rechtlichen Vorgaben für Fischereivereine erstellt.
✅ Übersicht statt Gesetzeschaos
✅ Zu jeder Vorschrift eine kurze Erklärung, wozu sie dient
✅ Zeigt, welche Themen der eigene Verein prüfen sollte
✅ Ideal für Vorstände und Funktionsträger
Keine Rechtsberatung – sondern eine praktische Orientierungshilfe für die Vereinsarbeit.
👉 Weitere Informationen findet ihr hier https://www.wav-stuttgart.de/rechtliche-informationen
Württembergischer Anglerverein e.V. (WAV) Der Württembergische Anglerverein e.V. ist der größte Anglerverein im Raum Stuttgart.
22/06/2026
In Niedersachsen wird der AVN von seinen Mitgliedern per Antrag gezwungen gegen die geplante Fischereiabgabe vorzugehen und über die Aktivitäten dazu zu berichten. Gut so. Klarstellung zur Fischereiabgabe. Die kommt Verbänden, Behörden und Besitzern/Inhaber von Fischereirechten zu Gute. Der Angler hat damit einfach gar nichts zu tun. Der schließt einen privatrechtlichen Vertrag (Erlaubnisschein) mit dem Besitzer/Inhaber des Fischereirechtes. Und wenn dessen Gewässer besser wird kostet der Erlaubnisschein mehr. Einfach DANKE FÜR NICHTS. Die Fischereiabgabe muss in ganz Deutschland weg. Bild gerne teilen. Ist chatGPT.
Hallo, kann jemand der Karten über Dienstleister verkauft seine Erfahrung mit uns teilen? Gebühren, Abrechnungszeiträume. Beteiligung des Dienstleisters am Umsatz?
09/06/2026
Immer wiederkehrende Fragen von Anglern. Antworten dazu finden sie hier: https://www.wav-stuttgart.de/faq Ein Service des Württembergischen Anglerverein e.V.
FAQ | Württembergischer Anglerverein e.V. Bild Häufige Fragen zur Fischerprüfung: Angelschein leicht gemacht beim WAV in Stuttgart Anmeldung zur FischerprüfungMIndestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin. [email protected]üfungsgebühr Stand 2023 , 40,00€Prüfungstermin 2024: 16.11.2024.Wann kann ich den Praxistag abso...
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