01/07/2022
Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen !
Bitte spät. bis 05.07. anmelden 🐴
Reitverein
01/07/2022
Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen !
Bitte spät. bis 05.07. anmelden 🐴
01/11/2021
Am Samstag war es endlich soweit, alle 14 Teilnehmer konnten erfolgreich den Pferdeführerschein aus den Händen der Richter Frau Stadler und Herrn Geigl entgegennehmen.
6 Turniereinsteiger erhielten nach den Teilprüfungen Springen, Dressur und Theorie das Reitabzeichen der Klasse 5, 2 Teilnehmer waren es beim 4er-Reitabzeichen. Je 2 Reiterinnen erhielten das Reitabzeichen Klasse 3 und sogar das dressurspezifische Reitabzeichen der Klasse 2.
Ein herzlicher Dank an Brigitte List für die Organisation und Vorbereitung.
04/05/2021
⛔️ Der Bayerische Reit- und Fahrverband e.V. informiert - Führen trotz Reitverbot? ⛔️
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt erstmals verbindliche Auskunft dazu
München-Riem (BRFV-press/MAG).
Mit diesem Schild ist das Reiten gem. § 52 lit a) Z 14a StVO unmissverständlich verboten.
Aber da das Verkehrsschild 257-51 "Verbot für Reiter" - immer wieder zu unterschiedlichen Aussagen und Interpretationen führt wurde eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingereicht. Diese erteilte in ihrem Schreiben vom 16. April 2021 an die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) endlich Klarheit zu diesem Thema.
Darin heißt es:
im Nachgang der zurückliegenden Sitzung des Bund-Länder-Fachausschuss StVO (BLFA-StVO) können wir nunmehr auf Ihre Anfrage zurückkommen und Ihnen folgendes mitteilen:
Zur Frage, ob Zeichen 257-51 (Verbot für Reiter) auch ein Verbot des Führens von Pferden beinhaltet, wurden die Länder um schriftliche Stellungnahme gebeten. Im Ergebnis wurde die Auffassung vertreten, dass das "Reiten" und das "Führen" von Pferden unterschiedliche Handlungen darstellen, die rechtlich auch unterschiedlich zu bewerten sind. Dies hat auch in den einschlägigen Vorschriften der StVO seinen Niederschlag gefunden, indem der Begriff des Führens von Pferden nicht unter dem Begriff des Reitens subsumiert wird, sondern gesondert genannt wird (vgl. z.B. § 28 Abs. 2 StVO, Zeichen 238). Danach ist das Führen von Pferden auch nicht vom Regelungsgehalt des Zeichens 257-51 umfasst.
Der Bayerische Reit- und Fahrverband e.V. (BRFV) freut sich darüber seinen Vereins- und Betriebsmitgliedern diese positive Klarstellung bekannt geben zu dürfen.
📸 BRFV
03/03/2021
Verband: Macht den Reitsport wieder möglich! Vor der Gesprächsrunde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten am Mittwoch appelliert der Bayerische Reit-und Fahrverband an die Teilnehmer den Reitsport wieder möglich zu machen. Experten bestätigen, dass das Infektionsrisiko beim Reitunterricht gering ist. Abstand und Hygienevors...
02/03/2021
Equines Herpesvirus: Alle Turniere in Deutschland abgesagt Der Ausbruch des Equinen Herpesvirus (EHV-1) beim spanischen Reitturnier CES Valencia zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat in den vergangenen Tagen alle deutschen Teilnehmer des Turniers kontaktiert und darüber aufgeklärt, welche Infekti...
25/12/2020
Die Pferdefreunde Passau wünschen Euch allen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches gesundes neues Jahr!
24/11/2020
📒 𝗧𝘂𝗿𝗻𝗶𝗲𝗿𝘀𝗽𝗼𝗿𝘁 2021: 𝗗𝗮𝘀 𝗮̈𝗻𝗱𝗲𝗿𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗟𝗣𝗢 📒
Im Nachgang zu den FN-Tagungen, die in diesem Jahr virtuell stattfinden mussten, hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im schriftlichen Umlaufverfahren über verschiedenen Änderungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) abgestimmt. Diese werden bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Was sich im Wesentlichen ändern wird, gibt es hier von A bis Z:
𝗔𝘂𝘀𝘀𝗲𝗿 𝗞𝗼𝗻𝗸𝘂𝗿𝗿𝗲𝗻𝘇, 𝗕𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, 𝗚𝗲𝗻𝗲𝗿𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗛𝗲𝗹𝗺𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁, 𝗡𝗲𝗻𝗻𝗴𝗲𝗹𝗱, 𝗣𝗼𝗻𝘆𝗺𝗲𝘀𝘀𝗲𝗻, 𝗣𝗼𝗻𝘆𝗽𝗿𝘂̈𝗳𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻, 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲𝘀𝗽𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻, 𝗦𝗰𝗵𝗻𝘂𝗽𝗽𝗲𝗿𝗹𝗶𝘇𝗲𝗻𝘇, 𝗦𝘁𝗮𝗿𝘁𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲, 𝗦𝗽𝗿𝗶𝗻𝗴𝗽𝗿𝘂̈𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗶𝗿𝗲𝗸𝘁 𝗮𝗻𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲𝘀𝘀𝗲𝗻𝗱𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗭𝘄𝗲𝗶-𝗣𝗵𝗮𝘀𝗲𝗻-𝗦𝗽𝗿𝗶𝗻𝗴𝗽𝗿𝘂̈𝗳𝘂𝗻𝗴
🌐 https://www.brfv.de/turniersport-2021-das-aendert-sich-in-der-lpo/
Text- und Bildquelle: FN