09/12/2021
Ab dem 05.12.2021 gilt:
Zugang nur noch mit 2G+
"!Geboosterte müssen bei 2GPlus keinen Test vorlegen!"
Ebenso geimpft oder genesen (Grundimmunisierung) ohne Test bis 6 Mon. nach der Impfung
Durch die neue Verordnung sind wir daran gebunden.
(https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/)
Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.