Endlich ⭐⭐⭐ und ja, darauf bin ich wirklich stolz.
Seit dem 22.07.2026 darf ich offiziell die Bezeichnung „Zertifizierte Nachlasspflegerin (BDN) ⭐⭐⭐“ führen.
Wer mich kennt, weiß: Zertifikate um des Zertifikats willen sind nicht mein Ding. 😉 Aber ich finde es wichtig, nicht nur Erfahrung zu sammeln, sondern die Qualität der eigenen Arbeit auch einmal von außen auf den Prüfstand stellen zu lassen.
Genau deshalb bedeuten mir diese drei Sterne so viel. Denn dahinter stecken nicht nur Fortbildungen, sondern viele Fälle, Akten, praktische Erfahrung und gelegentlich auch ein paar Nerven. 😉
Und wer glaubt, ich hätte jetzt genug von Nachlasspflegschaft: Der kennt mich noch nicht besonders gut. ⭐⭐⭐
nachlass erbschaft bdn
Melanie Loewe
🧭 𝐈𝐜𝐡 𝐮̈𝐛𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞 𝐓𝐞𝐬𝐭𝐚𝐦𝐞𝐧𝐭𝐬𝐯𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐫𝐞𝐜𝐤𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 - mit Herz, Struktur & Verstand. Damit Ihr letzter Wille nicht nur geschrieben, sondern auch gelebt wird.
Für Erblasser, Erben & Organisationen.
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19/08/2026
4️⃣ Nicht jeder Nachlass ist groß, aber jeder Nachlass braucht einen klaren Prozess.
Bei vielen sogenannten „Vermieterfällen“ zeigt sich relativ schnell, wie das Verfahren voraussichtlich verlaufen wird:
Eine Wohnung muss gesichert und gekündigt werden. Der Bestand des Nachlasses ist zu ermitteln. Häufig ist nur wenig Vermögen vorhanden und der Nachlass nach Begleichung notwendiger Kosten weitgehend erschöpft.
Solche Verfahren müssen nicht jahrelang dauern.
Bei überschaubaren Verhältnissen folgt bei mir nach der ersten Bestandsaufnahme regelmäßig innerhalb von etwa drei Monaten der Erstbericht mit:
▪️ Nachlassverzeichnis,
▪️ Rechnungslegung,
▪️ Darstellung der bisherigen Maßnahmen und
▪️ einer Einschätzung des weiteren Verlaufs.
In einfachen Fällen schließen sich Anfangs- und Endbericht zeitnah aneinander an.
Wirtschaftliche Nachlasspflegschaft bedeutet für mich: so gründlich wie erforderlich, so effizient wie möglich und jederzeit nachvollziehbar für das Gericht.
17/08/2026
3️⃣ Eine Nachlasspflegschaft braucht einen Wirkungskreis, der die Aufgabe auch tatsächlich lösbar macht.
Beschränkt sich die Bestellung beispielsweise nur auf die Kündigung einer Wohnung, bleiben zentrale Fragen offen:
▪️ Ist ausreichend Geld für die Räumung vorhanden?
▪️ Welche Konten und weiteren Vermögenswerte bestehen?
▪️ Gibt es laufende Verträge oder Verbindlichkeiten?
▪️ Darf eine Forderung beglichen oder ein Guthaben entgegengenommen werden?
▪️ Wie kann der Nachlass insgesamt gesichert werden?
Muss für jeden einzelnen Schritt zunächst eine Erweiterung des Wirkungskreises beantragt werden, entstehen Rückfragen, Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand beim Gericht.
Deshalb übernehme ich grundsätzlich keine Nachlasspflegschaften mit einem isolierten Kleinstwirkungskreis. Erforderlich sind für meine Arbeit insbesondere die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie, soweit angeordnet, die Ermittlung der Erben.
Das bedeutet nicht, dass jedes Verfahren künstlich ausgeweitet wird. Im Gegenteil: Ein sinnvoll bestimmter Wirkungskreis ermöglicht es, auch einen kleinen Nachlass schnell und wirtschaftlich abzuschließen.
14/08/2026
2️⃣ Muss eine Nachlasspflegschaft noch aus Papierbergen bestehen?
Nein.
Auch wenn die elektronische Kommunikation für nicht anwaltliche Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger nicht in jedem Fall verpflichtend ist, nutze ich ein elektronisches Behördenpostfach.
Das erleichtert die Zusammenarbeit mit Gerichten erheblich:
▪️ Anträge und Gerichtsakten können elektronisch übermittelt werden.
▪️ Rückfragen lassen sich schneller klären.
▪️ Stellungnahmen erreichen das Gericht ohne postalische Verzögerung.
▪️ Verfahrensunterlagen müssen nicht unnötig ausgedruckt und versandt werden.
Digitalisierung ersetzt keine sorgfältige Bearbeitung. Sie schafft aber mehr Zeit für das, worauf es tatsächlich ankommt: den Nachlass zu sichern, Vermögenswerte zu ermitteln und das Verfahren nachvollziehbar zu dokumentieren.
Eine gute digitale Arbeitsweise ist deshalb für mich kein Zusatzangebot, sondern Teil einer professionellen Nachlasspflegschaft.
09/08/2026
1️⃣ „Einfach kann ja jeder.“
Vor Kurzem durfte ich einem Nachlassgericht anhand einer anonymisierten Arbeitsprobe zeigen, wie ich eine umfangreiche Nachlasspflegschaft bearbeite: vom Erstbericht über das Nachlassverzeichnis bis zur Rechnungslegung.
Natürlich ist nicht jeder Nachlass derart komplex. Viele Verfahren beginnen mit einer ungesicherten Wohnung und enden nach der Kündigung, Räumung und abschließenden Abrechnung.
Doch gerade eine anspruchsvolle Arbeitsprobe zeigt, was im Ernstfall entscheidend ist:
▪️ eine klare Aktenführung,
▪️ eine nachvollziehbare Rechnungslegung,
▪️ ein strukturierter Erstbericht und
▪️ die Fähigkeit, auch ungewöhnliche rechtliche und wirtschaftliche Fragen eigenständig zu bearbeiten.
Für Gerichte zählt nicht allein, ob jemand einfache Fälle zuverlässig erledigt. Entscheidend ist auch, ob bei einem schwierigen Nachlass sofort die notwendige Erfahrung vorhanden ist.
Nach fast 10 Jahren in der Nachlasspflegschaft weiß ich: Vertrauen entsteht nicht durch Behauptungen, sondern durch nachvollziehbare Arbeit.
👉 Wie sieht das bei dir aus????
06/08/2026
📨 Der gerichtliche Beschluss ist da. Die Nachlasspflegschaft ist beendet.
Aber ist damit wirklich alles erledigt?
▪️ Was geschieht mit den Schlüsseln zur Immobilie?
▪️ Wer informiert Banken, Mieter oder Behörden?
▪️ Wo befinden sich wichtige Unterlagen und Wertsachen?
▪️ Welche Rechnungen, Fristen und Risiken sind noch offen?
Gerade beim Übergang zeigt sich: Ein Nachlass besteht nicht nur aus Vermögenswerten. Ebenso wichtig sind Wissen, tatsächliche Kontrolle und eine nachvollziehbare Dokumentation.
In meinem neuen LinkedIn-Newsletter erkläre ich verständlich,
🔸 was eine Nachlasspflegschaft überhaupt ist,
🔸 welche Aufgaben ein Nachlasspfleger übernehmen kann,
🔸 was nach der Aufhebung möglicherweise noch zu erledigen ist,
🔸 was gerade nicht mehr zu seinen Aufgaben gehört und
🔸 warum eine geordnete Übergabe für Erben, Gläubiger und Berater so wichtig ist.
Das Thema betrifft nicht nur Anwälte, Notare und Steuerberater. Eine ungeklärte Erbfolge, eine Immobilie im Nachlass oder offene Verträge können praktisch jeden berühren.
Wer tiefer in die juristischen Fragen einsteigen möchte, findet die ausführliche Auseinandersetzung in meinem Beitrag „Das geordnete Ende der Nachlasspflegschaft“, erschienen in der ErbR 07/2026, S. 545 ff.
👉 Ich freue mich, wenn Du in den Newsletter hineinliest und noch mehr über Deine Erfahrungen, Fragen und Rückmeldungen. Wann ist eine Nachlasspflegschaft aus Ihrer Sicht wirklich beendet?
Wenn das Amt endet, aber die Verantwortung noch nicht vorbei ist Warum die letzten Schritte einer Nachlasspflegschaft oft die entscheidenden sind Ein Mensch verstirbt. Zurück bleiben nicht nur Erinnerungen, sondern häufig auch eine Wohnung oder ein Haus, Konten, Verträge, Versicherungen, persönliche Gegenstände und offene Rechnungen.
07/04/2026
06/01/2026
𝕎𝕒𝕣𝕦𝕞 𝕨𝕚𝕣𝕕 𝕚𝕞 𝔼𝕣𝕓𝕗𝕒𝕝𝕝 𝕘𝕖𝕤𝕥𝕣𝕚𝕥𝕥𝕖𝕟?
Nicht wegen des Geldes.
Sondern wegen fehlender Klarheit.
Ich sehe das nicht in der Theorie.
Ich sehe es dann, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.
Wenn ich in Nachlässe einsteige, sind die Fronten meist schon da:
– Kein oder schlechtes Testament
– Immobilien ohne klare Regelung
– Erbengemeinschaften ohne Struktur
– Ungleichbehandlung von Kindern
– Patchwork-Familien mit alten Verletzungen
– Pflichtteilsansprüche ohne Einordnung
– Keine Gespräche zu Lebzeiten
– Emotionale Altlasten, die plötzlich explodieren
Erbstreit entsteht selten aus Gier.
Er entsteht dort, wo Ordnung, Erklärung und Führung fehlen.
Meine Arbeit beginnt nicht bei der Planung.
Sie beginnt dort, wo es bereits kracht und wo aus Chaos wieder Handlungsfähigkeit werden muss.
👉 Nachlassabwicklung ist keine Theorie.
👉 Sie ist Konfliktarbeit unter Echtbedingungen.
04/01/2026
𝔼𝕚𝕟 𝕤𝕔𝕙ö𝕟𝕖𝕣 𝕄𝕠𝕞𝕖𝕟𝕥. 𝕌𝕟𝕕 𝕕𝕒𝕟𝕟 𝕚𝕤𝕥 𝕒𝕝𝕝𝕖𝕤 𝕧𝕠𝕣𝕓𝕖𝕚.
Die Bilder und Berichte aus Crans-Montana lassen einen nicht kalt. Menschen wollten feiern. Jetzt trauern Familien um ihre Toten. Meine Gedanken sind bei den Opfern und bei allen, die gerade einen Menschen verloren haben - plötzlich, brutal, ohne Vorwarnung.
Und genau das ist der Punkt, den wir gern wegschieben:
Das Leben endet nicht nur leise und geplant. Es endet manchmal mitten im Lachen. Mitten im Urlaub. Mitten in einem ganz normalen, schönen Moment.
Deshalb rede ich so hartnäckig über Vorsorge. Nicht, weil ich Angst verbreiten will. Sondern weil ich weiß, was passiert, wenn nichts geregelt ist.
Vorsorge ist keine Altersfrage. Sie beginnt nicht mit grauen Haaren, sondern mit einer einzigen, sehr ehrlichen Frage:
𝗚𝗶𝗯𝘁 𝗲𝘀 𝗷𝗲𝗺𝗮𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗲𝘁𝘄𝗮𝘀, 𝗱𝗮𝘀 𝗺𝗶𝗿 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴 𝗶𝘀𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗧𝗼𝗱 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘇𝘂𝘀ä𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗯𝗲𝗹𝗮𝘀𝘁𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗹𝗹?
Wer diese Frage mit Ja beantwortet, sollte handeln.
Nicht irgendwann. Nicht „wenn mal Zeit ist“. Sondern bewusst.
Denn ungeklärte Nachlässe treffen nie den, der gestorben ist.
Sie treffen die, die bleiben. In einer Situation, in der sie ohnehin kaum funktionieren.
Ein Testament ist kein Ausdruck von Schwarzmalerei.
Es ist Verantwortung. Klarheit. Und im besten Fall ein letzter Akt von Fürsorge.
Vielleicht ist genau jetzt der richtige Moment, sich dieser Frage nicht länger zu entziehen.
01/01/2026
ℕ𝕒𝕔𝕙𝕝𝕒𝕤𝕤𝕡𝕗𝕝𝕖𝕘𝕤𝕔𝕙𝕒𝕗𝕥: 𝔼𝕣𝕙𝕒𝕝𝕥 𝕘𝕖𝕙𝕥 𝕧𝕠𝕣 𝕎𝕖𝕣𝕥𝕤𝕥𝕖𝕚𝕘𝕖𝕣𝕦𝕟𝕘. ℙ𝕦𝕟𝕜𝕥.
Wenn ein Nachlasspfleger eingesetzt wird, ist seine Aufgabe klar: 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗹𝗮𝘀𝘀 𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻, 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘀𝗽𝗲𝗸𝘂𝗹𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻. Und zwar im Interesse aller Erben. Das Nachlassgericht wacht mit, aber der Spielraum ist enger, als viele denken.
Ein aktueller Fall vor dem OLG Saarbrücken (Az. 5 W 34/25) zeigt es deutlich:
Ein Nachlasspfleger wollte ein Grundstück mit renovierungsbedürftigem Zweifamilienhaus verkaufen, weil er meinte, die laufenden Kosten seien nicht tragbar und ein Verkauf bringe mehr Geld in die Kasse. Das Nachlassgericht hatte zugestimmt. Im Nachhinein sah das OLG das anders.
Die Kernpunkte der Entscheidung:
▶️ Erhalt vor Mehrung: Der Nachlasspfleger darf nicht einfach auf Wertsteigerung spielen. Sein Auftrag ist Erhalt des Nachlasses.
▶️ Veräußerung nur bei konkretem Erhaltungsbedarf: Ein Verkauf ist nur zulässig, wenn tatsächliche Gefährdung des Erhalts besteht.
▶️ Höherer Verkaufserlös ist kein sachlicher Grund: Selbst wenn der Erlös über dem Gutachtenwert liegt, ersetzt das nicht den Schutz des Substanzwerts.
▶️ Ordentlicher Zustand reicht nicht: Wenn keine drohende Wertminderung oder andere Gründe vorliegen, bleibt der Verkauf unzulässig.
Das OLG bringt es auf den Punkt: 𝗥𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗼𝗳𝗶𝘁𝗴𝗲𝗱𝗮𝗻𝗸𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱. Auch nicht, wenn ein vermeintlich „gutes Geschäft“ winkt.
Und darum geht es wirklich:
❗ Nachlasspflegschaft ist kein haftungsfreier Raum.
❗ Auch wenn Erben noch nicht ermittelt sind oder sich erst finden müssen, gilt: Alles, was über die Sicherung hinausgeht, muss besonders gut begründet sein.
❗ Was für einen juristisch nicht bekannten Erben sinnvoll erscheint, kann dieser später in Frage stellen und Recht bekommen.
👉 Was meint ihr?
Wo endet „Nachlass sichern“ und wo beginnt Spekulation?
Darf ein Nachlasspfleger überhaupt verkaufen, bevor klar ist, wer erbt?
Reicht die Gerichtsgenehmigung oder ist das nur Scheinsicherheit?
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