18/09/2026
Vernehmlassung Anstellungsreglement für Lehrpersonen der Volksschule (ARL) und Reglement über den beruflichen Auftrag und die Weiterbildung: Ein wichtiger und zwingender Teil der Anschlussgesetzgebung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz; RB 10.1111) und insbesondere zur revidierten Verordnung über die Volksschule (Volksschulverordnung; RB 10.1115) ist die Totalrevision des Reglements über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR; RB 10.1224) und des Reglements über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag; RB 10.1212).
Die Totalrevision hat zum Zweck, die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen an der Urner Volksschule rechtlich klar, nachvollziehbar und zeitgemäss zu regeln. Formal werden die Bestimmungen der beiden bisherigen Reglemente neu aufgegliedert: zum einen in das Reglement über Anstellung und Tätigkeit des pädagogischen Personals an den Volksschulen (ARL), das die Anstellungs- und Beschäftigungsbedingungen des pädagogischen Personals an den Volksschulen regelt und vom Regierungsrat erlassen wird; zum anderen in das Reglement über den beruflichen Auftrag und die Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen, das den inhaltlichen Auftrag der Lehrpersonen beschreibt und das der Erziehungsrat beschliesst. Inhaltlich vollzieht die Totalrevision einen Systemwechsel: Die Arbeit der Lehrpersonen wird nicht mehr vorab als Summe der vorzubereitenden, durchzuführenden und nachzubereitenden Lektionen verstanden, sondern als Erfüllung eines umfassenden beruflichen Auftrags im Rahmen einer pensenmässig vereinbarten Jahresarbeitszeit (mit Konsequenzen für die Arbeitszeiterfassung). Zudem wird die Entlastung für Klassenlehrpersonen erhöht und nach Klassengrösse abgestuft.
Die vorgesehene zusätzliche Entlastung für Klassenlehrpersonen zeitigt finanzielle Wirkungen, und zwar in Höhe von jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von rund 690'000 Franken. Der Anteil des Kantons beträgt gemäss dem geltenden Regime zur Festlegung der Schülerpauschale rund 230'000 Franken, der Anteil der Gemeinden rund 460'000 Franken. Diese Mehrkosten sind substanziell. Sie sind jedoch direkt mit einer klar benannten Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Klassenlehrpersonen verbunden.
Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Reglements über die Anstellung und Weiterbildung
der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) und des Reglements über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) dauert bis 18. Dezember 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.
Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Vernehmlassungsantworten, wenn Sie sich bei der Beantwortung an das nachfolgende Raster halten:
A. Allgemein
* Wie beurteilen Sie die Revision von AWR/Berufsauftrag im Allgemeinen?
* Sind die Bestimmungen klar und verständlich?
B. Spezifische Fragen
* Ist die neue Struktur mit ARL und separatem Berufsauftrag verständlich und zweckmässig?
* Ist die Abgrenzung zwischen Anstellungsbedingungen, Jahresarbeitszeit und beruflichem Auftrag ausreichend klar?
* Sind die vorgesehenen Vorgaben zur gezielten Arbeitszeiterfassung ausgewogen?
* Ist die abgestufte Entlastung für Klassenlehrpersonen sachgerecht und im Vollzug handhabbar?
* Sind Sie mit der vorgeschlagenen Neuregelung des Dienstaltersgeschenks einverstanden?
* Sind die finanziellen Auswirkungen vollständig, nachvollziehbar und vertretbar dargestellt?
* Welche zusätzlichen Vollzugshinweise, Beispiele oder Übergangsregelungen benötigen die Schulen für die Umsetzung?
C. Bemerkungen zu weiteren Punkten
Bitte richten Sie Ihre Antwort in elektronischer Form bis 18. Dezember 2026 an:
Bildungs- und Kulturdirektion
Vernehmlassung «Revision Anstellungsbedingungen»
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
[email protected]
Nach Ablauf dieser Frist können eingehende Antworten nicht mehr berücksichtigt werden.
Gerne laden wir Sie zur öffentlichen Orientierungs- und Diskussionsveranstaltung ein. Diese findet wie folgt statt:
Montag, 9. November 2026, 19.00 bis 20.30 Uhr, Aula bwz uri, Attinghauserstrasse 12, 6460 Altdorf
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Antworten zu dieser Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden.
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.
Ein wichtiger und zwingender Teil der Anschlussgesetzgebung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz; RB 10.1111) und insbesondere zur revidierten Verordnung über die Volksschule (Volksschulverordnung; RB 10.1115) ist die Totalrevision des Reglements über die Anstellung und ...